Welche Regeln gelten für Sportboothäfen?
Allgemeine Kontaktregeln: Zurzeit dürfen sich maximal 10 ungeimpfte/nicht-genesene Personen zu einem privaten Zweck innerhalb geschlossener Räume treffen. Für private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen gibt es keine Beschränkungen.
Allgemeine Abstandsregeln: Aus Infektionsschutzgründen wird empfohlen, so weit wie möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Können oder müssen Winterlagerbetriebe/Werften den Zugang für Nichtmitarbeiter beschränken?
Ja. Bei Einrichtungen mit Publikumsverkehr muss der Betreiber die Hygienestandards nach § 3 der Corona-Bekämpfungsverordnung einhalten. Daher kann der Zugang beschränkt werden. Die Winterlagerbetreiber müssen die Registrierung mittels QR-Code der Corona-Warn App ermöglichen und einen solchen Code bereitstellen. Es ist in einfacher Form auf die geltenden Hygieneregeln, mögliche Zugangsbeschränkungen, wie etwa die höchstzulässige Personenzahl hinzuweisen.


